Lärmschutzgutachten für die Susannenstraße

Sanierungsbeirat Sternschanze stimmt dem Antrag zum Lärmschutzgutachten  der Anwohner-Ini zu

Lärmbelästigung der Anwohner durch die Außengastronomie? Ignoranz des Bezirkes zu diesem Thema? Da hilft ein unabhängiges Lärmgutachten. Diese Idee wurde von uns beim Sanierungsbeirat (SB) eingebracht, mit dem Ziel mit objektiv gemessenen Immissionswerten demnächst Argumente für eine rechtliche Grundlage gegen unsere bisher zwecklosen Beschwerden an den Bezirk zu haben.

Bereits im Februar 2010 gab es eine kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum Thema->Lärmimmissionen in der Susannenstraße

Eine der Antworten des Bezirkes damals:

“In der Susannenstraße ist ein Tages-Immissionspegel von bis zu 60 dB(A) durch Verkehr und bisherige Nutzung bereits vorhanden. Bei einer angenommenen Nutzungsdauer von 6 Stunden würde die Außennutzung den bereits vorhandenen Geräuschpegel in der Susannenstraße nicht erhöhen. Durch die Forderung, die Außennutzung durch Sonnenschirme abzudecken, wird zusätzlich eine Reduzierung der Immissionspegel um ca. ein bis drei dB(A) erzielt werden.”

Nachdem die Verwaltung des Bezirkes Altona im  März 2011 auf eine Empfehlung zum Auftrag eines Lärmgutachtens des SB mitgeteilt hatte, man hätte kein Geld, stellte Ini-Mitglied Wolf Buchaly kurzerhand einen Antrag beim Verfügungsfond des Sanierungsbeirates.

Zur Info: Der SB verfügt mit dem so genannten Verfügungsfonds über ein eigenes Budget, aus dem stadtteilrelevante Projekte mit bis zu 2.500 € gefördert werden können.

Der Antrag wurde  am 13.04.11 im SB bewilligt und es gibt ein Budget , so dass der Auftrag erteilt werden konnte.

Es wird  noch im April 2011 vor der Aufpflasterung der Parktaschen eine lärmtechnische Voruntersuchung von einem staatlich anerkannten Gutachter geben zu den geplanten Außengastronomieflächen in der Susannenstraße  inklusive einer Zukunftsprognose, d.h. der Lärmpegel vor und nach der Einführung der neuen Gastroflächen.

Vielleicht müssen demnächst ja die Tische hochgeklappt bleiben

Gegenstand  ist die Berechnung der Immissionen durch die Außengastronomieflächen in der Susannenstraße an Wohngebäuden für den Tag- und den Nachtzeitraum. Ziel ist Einschätzung  der Emissionen durch die genutzten Außengastronomieflächen der Gastronomiebetriebe in der Susannenstraße.

Ab wann wird Lärm objektiv unzumutbar? Das ist in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) definiert. In allgemeinen Wohngebieten (sie dienen überwiegend dem Wohnen) darf tagsüber nur ein Dezibelwert von 55 db(A) gemessen, nachts sind es 40 db(A). In Mischgebieten -wozu auch die Susannenstraße gehört – gilt ein höherer Immissionsrichtwert: 60 db(A) tagsüber, 45 db(A) nachts.




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