Besuch des Anwaltes der Gastronomen beim Sanierungsbeirat Sternschanze

Verwirrung wegen einem Bericht im Abendblatt Stadtteilreporter am 15.12.11

Die schnellste Nachricht ist leider nicht immer die beste! Das mussten wir feststellen, als wir den Bericht vom Sanierungsbeirat Sternschanze lasen im Abendblatt.Im “Stadtteilreporter” wurde fälschlicherweise-ein Missverständnis- behauptet, es läge bereits ein Widerpsruchsverfahren gegen die Auflagen des Außengastronomie vor.Der Anwalt bestritt dieses auf  Nachfragen eines Mitgliedes des Sanierungsbeirates.

“Neue Fassung” Abendblatt im  Artikel -inzwischen wieder online -lesen-> hier

Pikant für die Mandanten laut “Neuer Fassung” des HA:

“So ein Sammelwiderspruch ist aber juristisch schwierig, eigentlich muss gegen jeden Tatbestand für jeden Mandanten einzeln Widerspruch eingereicht werden”, sagt Kerstin Godenschwege, Sprecherin des Bezirksamts Altona.

Ein weiteres Problem sei, dass der Anwalt die Gründe für den Widerspruch nicht genannt habe, fügt Godenschwege hinzu. “Wir warten im Moment auf die Begründung von Herrn Blohm”, sagt sie.

Fehler im Abendblatt?Anwohner sauer

Da fragten sich die Anwohner erbost, warum es denn erst ein Gesprächsangebot gegeben hätte. Der Bezirk dementierte  jedoch o.g. Meldung. Wir haben daraufhin das Abendblatt aufgefordert, in einer Stellungnahme ihre Fehler berichtigen. Stattdessen wurde jedoch der damals meistgelesene Artikel nach 2 Tagen im Internet einfach gelöscht, nachdem ihn viele Anwohner bereits gelesen hatten.

Stattdessen lesen:

Protokoll Sanierungsbeirat Sternschanze 14.12.11

Wie dem Protokoll zu entnehmen ist, soll im Januar  2012 ein Gespräch stattfinden- mit Gastronomen, Anwohnern und Vertretern des Bezirkes.Sobald wir näheres wissen über den Termin, werden wir es hier oder auf twitter  veröffentlichen

 Gastronomie-Streit: Schwierige Gespräche von Carsten Vitt -elbe Wochenblatt 23.12,11 aus Eimsbüttel Gastronomie unter Lärmschutzschirmen: Wirte in der Susannenstraße wollen über einen Anwalt mit den Anwohnern ins Gespräch kommen. Doch das ist gar nicht so leicht. Gastronomen in der Susannenstraße schicken Anwalt, um Kontakt zu Anwohnern aufzunehmen – diese fordern: „Auflagen einhalten“ Fritz Schenkel, Sternschanze – Ist der Graben zwischen weiten Teilen der Außengastro-gebeutelten Anwohnerschaft in der Susannenstraße und den Gastronomen wieder aufgerissen, bevor er überhaupt richtig zugeschüttet war? Beantworten kann die Frage der Rechtsanwalt Rainer Blohm, der zehn Gastronomen aus der Susannenstraße vertritt. Im Sanierungsbeirat Sternschanze bot er im Namen seiner Klienten ein Gespräch an. „Die Kommunikation zwischen beiden Seiten war arg gestört. Ich möchte Kontakt aufnehmen und nach gemeinsamen Interessen suchen.“ Dass es keine leichte Aufgabe wird, ist dem Rechtsanwalt aber klar: „Ich gehe nicht davon aus, dass meine Mandanten Engel sind.“ Aus den Reihen der Anwohner wurde das Angebot grundsätzlich positiv aufgenommen. „Aber die Gastronomen sollen keinen Rechtsanwalt vorschieben, sondern selbst kommen. Bisher haben sie noch alle von uns gemachten Gesprächsangebote nicht angenommen“, war aus den Reihen der Anwohnerschaft zu hören. „Außerdem muss der erste Schritt der Gastronomen sein, sich an die Auflagen des Bezirksamts zu halten, was immer noch nicht in allen Fällen geschieht.“ Trotz aller Kritik hatte sich die Anwohnerschaft dann entschlossen, auf das Angebot einzugehen. Doch diese Bereitschaft steht nun wieder auf der Kippe. Gekippt durch Meldungen, wonach Blohm im Namen seiner Mandanten Widerspruch gegen Auflagen des Bezirksamts – das Aufstellen von Lärmschutzschirmen und draußen um eine Stunde verkürzte Öffnungszeiten – eingelegt haben soll. In einem Telefonat hatte Blohm einem Anwohner allerdings versichert, dass Widerspruch nur gegen verfügte Ordnungsgelder, nicht aber gegen die Auflagen selbst eingelegt worden sei. „Ich habe ihn aufgefordert, das dann öffentlich richtig zu stellen. Ansonsten sehe ich keine Grundlage für offene, vertrauensvolle Gespräche mit den Gastronomen“, so der Anwohner. Das Amt für Verbraucherschutz bestätigte, dass Rechtsmittel nur gegen Räumungsverfügungen und Ordnungsgelder eingelegt worden seien.

 




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